Rechtsanwalt Hackenberg betreibt seine Kanzlei als Einzelanwalt. Er ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Steuernummer: 35079/10633
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 167721780
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufshaftpflichtversicherung: HDI-Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
- über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene
Kanzleien oder Büros,
- im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit
außereuropäischem Recht,
- des Rechtsanwalt vor außereuropäischen Gerichten.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe, Mail: info@rak-karlsruhe.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer -www.brak.de- eingesehen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein
Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die
Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de),
Mail: Schlichtungsstelle@BRAK.de.
Hinweis zum Steuerrecht: Das erteilte Mandat umfasst nicht die Beratung und Belehrung im Steuerrecht.
Hinweis gem. § 49 b Abs. 5 BRAO: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert berechnen, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Sachverhalt und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder Beistands besteht. Es besteht die Möglichkeit, auch selbst vor dem Arbeitsgericht aufzutreten oder sich durch einen Verbandsvertreter vertreten zu lassen.
Einverständnis mit der Kommunikation per E-Mail:
Es wird auf die Risiken des E-Mails-Verkehrs und der Telefonkommunikation, insbesondere darauf hingewiesen, dass der E-Mail-Verkehr und die Telefonkommunikation durch unbefugte Dritte ausgelesen bzw.
abgehört werden kann und es zweifelhaft ist, ob gemäß derzeitigem technischen Stand sichere Verschlüsselungs- bzw. sonstige Schutzmaßnahmen möglich sind.
Der Mandant wird demnach bei Mandatserteilung darum gebeten, sich dahingehend zu erklären, ob die Korrespondenz im Mandatsverhältnis unverschlüsselt per E-Mail geführt werden kann. Dies bezieht sich nicht nur auf die Korrespondenz des Rechtsanwaltes mit dem Mandanten, sondern auch auf die Korrespondenz des Rechtsanwalts mit Dritten, die in das Mandatsverhältnis involviert sind, also den Gegner, seinen Bevollmächtigten, die beteiligten staatlichen Stellen, die Gerichte, Sachverständige u.a..
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