Zum Hauptgebiet der Kanzlei Hackenberg gehört die umfassende Betreuung von Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Insoweit sind wir sowohl für Arbeitnehmer
und Betriebsräte wie auch für Arbeitgeber tätig.
Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von einzelnen, teilweise nicht aufeinander abgestimmten Gesetzen und unbestimmten und daher auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen. Bis heute
fehlt es an einer einheitlichen Kodifikation des Arbeitsrechts. Bedingt durch die gegebenen Gesetzeslücken musste die Arbeitgerichtsbarkeit versuchen durch seine Rechtsprechung für die notwendige
Rechtsklarheit sorgen. Bis heute ist festzustellen, dass aktuelle arbeitsrechtliche Gesetze nicht hinreichend bestimmt bzw. durchdacht sind. Oftmals wird einem Wandel der gesellschaftlichen oder
politischen Verhältnisse durch die Gesetzgebung vorschnell entsprochen, ohne die hierdurch in der Praxis verursachten Konsequenzen ausreichend zu beachten. Die anwaltliche Beratung und Vertretung hat
sich schon lange auf diese Verhältnisse einstellen müssen. Aufgrund des vorherrschenden sog. "Richterrechts" und des hierbei gegebenen Ermessensspielraums der Arbeitgerichte lassen sich - bevor nicht
höchstinstanzliche Urteile zu bestimmten offenen Fragestellungen vorliegen - mitunter kaum rechtsichere Prognosen stellen. Daher sind verschiedentlich auch die Erfolgsaussichten von Prozessen im
Arbeitsrecht nur schwer einzuschätzen.
Neben den arbeitsrechtlichen Gesetzen existieren weitere Rechtsgrundlagen in Form zahlreicher tarifvertraglicher Regelungen, Betriebsvereinbarungen sowie des an Einfluss immer mehr zunehmenden Rechts
der Europäischen Gemeinschaft.
Hier ist in jedem Einzelfall eine exakte Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen erforderlich, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Der Rechtsuchende ist daher speziell im Arbeitrecht auf einen durch Berufserfahrung und laufende Fortbildung gewachsenen "Instinkt" und hohe Einsatzbereitschaft seines anwaltlichen Vertreters
angewiesen.
Unsere Zielsetzung im Zuge der Vertragsgestaltung ist zunächst die Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis durch Schaffung klarer und prägnanter
Regelungen.
Bei laufenden Arbeitsverhältnissen soll die Durchsetzung der gegenseitigen Ansprüche gesichert werden. Im Vordergrund steht diesbezüglich der
"reibungsfreie" Ablauf des Arbeitsverhältnisses im Interesse von Betrieb und Arbeitnehmer.
Kommt es zu nicht zu beseitigenden Störungen des Arbeitsverhältnisses setzen wir uns dafür ein, im Interesse des Arbeitgebers eine sachgerechte, zügige Beendigung und Abwicklung des
Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Im Rahmen der Arbeitnehmervertretung im Zusammenhang mit Kündigungen gilt es entweder den Arbeitsplatz zu erhalten oder aber auf entsprechenden Wunsch des
Mandanten eine angemessene Abfindungsregelung zu finden.
Im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung geht es uns um die sachgerechte und an den betrieblichen Besonderheiten orientierte Umsetzung der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes
unter besonderer Berücksichtigung der Vorstellungen des Mandanten.
Die Bearbeitung erfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Prozessvertretung im gesamten Bundesgebiet. Im Rahmen der Prozessvertretung besteht eine langjährige Erfahrung im
gesamten Instanzenzug beginnend mit den Arbeitsgerichten über die Landesarbeitsgerichte bis hin zur erfolgreichen Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht. Die Kanzlei Hackenberg verfügt über
umfassende Berufserfahrung im Rahmen der Vertretung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen namhafter Unternehmen des Einzelhandels sowie des produzierenden Gewerbes und den insoweit zu führenden
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Zu den von uns betreuten Rechtsgebieten gehören im Bereich des Arbeitsrechts
u. a.:
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen bezüglich sämtlicher
Berufsbilder
- Ausarbeitung von Zusatzvereinbarungen zu Arbeitsverträgen
(z. B. Wettbewerbsverbote, Dienstwagenvereinbarungen,
Arbeitgeberdarlehen, Regelungen zur betrieblichen
Altersversorgung, Kurzarbeitsvereinbarungen)
- Führung der Korrespondenz und Erarbeitung von
Problemlösungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse
(z. B. Vergütungsrückstände, Gehaltseingruppierungen gemäß
Tarifverträgen, Kürzung bzw. Einstellung von
Gratifikationen, Schadenersatzansprüche im Arbeitsverhältnis,
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberhaftung, verkehrsrechtliche
Probleme im Arbeitsrecht, Rechtswirksamkeit von
Versetzungen, Urlaubsrecht, Abmahnungen,
Zeugnisstreitigkeiten)
- Arbeitnehmervertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Vorbereitung arbeitgeberseitiger Kündigungen und
anschließende Prozessvertretung
- Ausarbeitung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen unter
besonderer Berücksichtigung des steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Umfeldes
- Ausarbeitung von Altersteilzeitverträgen
- Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen im gesamten Bereich
der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des
Betriebsrats
- Ausarbeitung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
bei Durchführung von Betriebsänderungen und
Betriebsschließungen
- Vertretung von Betriebsräten und Arbeitgebern in
arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Tarifrecht
- vollständige Abwicklung der Korrespondenz mit
beteiligten Rechtsschutzversicherungen