Zu unserem weiteren Tätigkeitsgebiet gehört das Verkehrsrecht und dort insbesondere die zivilrechtliche Unfallregulierung sowie die Vertretung des Beschuldigten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Unsere Zielsetzung im Rahmen der Unfallregulierung ist geprägt durch eine schnelle und angemessene Kompensation der eingetretenen Schäden, die in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zügig und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erreicht werden kann.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und des Strafrechts versteht es sich von selbst, dass die Abwehr ungerechtfertigter Bußgeldbescheide sowie der Freispruch in Strafverfahren im Vordergrund steht. Sowohl im Verkehrszivilrecht, als auch im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafrechts kommt es oftmals entscheidungserheblich auf technische Beurteilungen an (wie z. B. Unfallrekonstruktionen, Plausibilitätsgutachten und Bremswegberechnungen). Hier arbeiten wir mit anerkannten Sachverständigen zusammen. Gleiches gilt auf medizinischem Gebiet für die Bewertung eingetretener Verletzungsfolgen.
Die Bearbeitung erfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Prozessvertretung im gesamten Bundesgebiet. Bei Verkehrsunfällen im Ausland erfolgt eine Zusammenarbeit mit qualifizierten ausländischen Kanzleien. Zu den von uns langjährig betreuten Rechtsgebieten im Bereich des Verkehrsrechts gehören u. a.: