
Im Rahmen der Firmenvertretung spielen immer auch handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen eine wichtige Rolle. Dies gilt bereits im Rahmen der Gründungsphase des Unternehmens aber auch bei Umstrukturierungen.
Weiter benötigen die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, wie Geschäftsführer und Vorstände, Sicherheit hinsichtlich ihrer individuellen Rechtssituation gegenüber der Gesellschaft aber auch im sozialversicherungsrechtlichen Bereich.
Hier sind wir
u. a. tätig im Bereich der Ausarbeitung von Anstellungsverträgen mit GmbH-Geschäftsführern und
AG-Vorständen.
Selbst im Bereich der Arbeitnehmervertretung ist es unabdingbar die betrieblichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Situation der Firma richtig zu erfassen. Dies kann z. B. im Bereich des Kündigungsschutzes eine prozessentscheidende Rolle spielen, wenn es um Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Unternehmens oder um die Ermittlung des Kreises der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Mitarbeiter geht.