
Zum weiteren Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Hackenberg / Karlsruhe gehört der Bereich Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Im Rahmen der Firmenvertretung spielen immer auch Fragestellungen im Handelsrecht und im Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Dies gilt bereits im Rahmen der Gründungsphase des Unternehmens aber auch bei Umstrukturierung.
Weiter benötigen die gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, wie Geschäftsführer und Vorstand, Sicherheit hinsichtlich ihrer individuellen Rechtssituation gegenüber der Gesellschaft aber auch im Sozialversicherungsrecht.
Hier sind wir u. a. tätig im Bereich der Ausarbeitung von Anstellungsverträgen für den Geschäftsführer einer GmbH und den Vorstand einer AG.
Selbst im Bereich der Arbeitnehmervertretung ist es unabdingbar die betrieblichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Situation der Firma richtig zu erfassen. Dies kann z. B. im Bereich Kündigungsschutz eine prozessentscheidende Rolle spielen, wenn es um Weiterbeschäftigung in anderen Betrieben des Unternehmens oder um die Ermittlung des Kreises der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Mitarbeiter geht.