Zum Hauptgebiet der Kanzlei Hackenberg gehört die umfassende Betreuung von Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Insoweit sind wir sowohl für Arbeitnehmer und Betriebsräte wie auch für Arbeitgeber tätig.

Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von einzelnen, teilweise nicht aufeinander abgestimmten Gesetzen und unbestimmten und daher auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen. Es fehlt nach wie vor an einer einheitlichen Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts.

Bedingt durch die gegebenen Gesetzeslücken, musste die Arbeitgerichtsbarkeit versuchen durch ihre Rechtsprechung für die notwendige Rechtsklarheit zu sorgen. Bis heute ist festzustellen, dass aktuelle arbeitsrechtliche Gesetze nicht hinreichend bestimmt bzw. durchdacht sind. Oftmals wird einem Wandel der gesellschaftlichen oder politischen Verhältnisse durch die Gesetzgebung vorschnell entsprochen ohne die hierdurch in der Praxis verursachten Konsequenzen ausreichend zu beachten.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung hat sich schon lange auf diese Verhältnisse einstellen müssen.

Aufgrund des vorherrschenden sog. " Richterrechts " und des hierbei gegebenen Ermessensspielraums der Arbeitgerichte lassen sich - bevor nicht höchstinstanzliche Urteile zu bestimmten offenen Fragestellungen
vorliegen - mitunter keine rechtssicheren Prognosen stellen. Daher sind verschiedentlich auch die Erfolgsaussichten von Prozessen im Arbeitsrecht nur schwer einzuschätzen.

Neben den arbeitsrechtlichen Gesetzen existieren weitere Rechtsgrundlagen in Form zahlreicher tarifvertraglicher Regelungen, Betriebsvereinbarungen sowie des an Einfluss immer mehr zunehmenden Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Hier ist in jedem Einzelfall eine exakte Ermittlung und inhaltliche Überprüfung der einschlägigen Bestimmungen erforderlich um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Der Rechtsuchende ist daher speziell im Arbeitrecht auf einen durch Berufserfahrung und laufende Fortbildung gewachsenen Instinkt und hohe Einsatzbereitschaft seines anwaltlichen Vertreters angewiesen.

Unsere Zielsetzung im Zuge der Vertragsgestaltung ist zunächst die Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis durch Schaffung klarer und prägnanter Regelungen. Bei laufenden Arbeitsverhältnissen soll die Durchsetzung der gegenseitigen Ansprüche gesichert werden. Im Vordergrund steht diesbezüglich der
" reibungsfreie " Ablauf des Arbeitsverhältnisses im Interesse von Betrieb und Arbeitnehmer. Kommt es zu nicht zu beseitigenden Störungen des Arbeitsverhältnisses, setzen wir uns dafür ein, im Interesse des Arbeitgebers eine sachgerechte und zügige Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Im Rahmen der Arbeitnehmervertretung im Zusammenhang mit Kündigungen gilt es entweder den Arbeitsplatz zu erhalten oder aber auf entsprechenden Wunsch des Mandanten eine angemessene Abfindungsregelung zu finden. Im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretung geht es uns um die sachgerechte und an den betrieblichen Besonderheiten orientierte Umsetzung der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Vorstellungen des Mandanten.

Die Bearbeitung erfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Prozessvertretung im gesamten Bundesgebiet. Bei Fällen mit Auslandsbezug erfolgt eine Kooperation mit qualifizierten ausländischen Kanzleien.
Im Rahmen der Prozessvertretung besteht eine langjährige Erfahrung im gesamten Instanzenzug beginnend mit den Arbeitsgerichten über die Landesarbeitsgerichte bis hin zur Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei Hackenberg über umfassende Berufserfahrung im Rahmen der Vertretung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen namhafter Unternehmen des Einzelhandels sowie des produzierenden Gewerbes und den insoweit zu führenden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Hierbei handelt es sich um eine sehr spezielle Materie mit weit reichender wirtschaftlicher Bedeutung.
Zu den von uns betreuten Rechtsgebieten gehören im Bereich des Arbeitsrechts u. a.: