
Im Zuge der immer weiter zunehmenden Anzahl von gesetzlichen Vorschriften und der kontinuierlich wachsenden Komplexität der verschiedenen Rechtsmaterien ist eine konsequente Fortbildung des anwaltlichen Vertreters notwendig. Darüber hinaus ist es der Kanzlei Hackenberg durch diverse Mitgliedschaften in Fachvereinigungen möglich, einen Austausch mit anderen Rechtsanwälten, Sachverständigen und sonstigen fachkundigen Personen durchzuführen um gegenseitig von erworbenen Erfahrungen zu profitieren.
Die Kanzlei Hackenberg ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
zu den berufsrechtlichen Regelungen siehe www.brak.de unter der Rubrik Informationspflichten gem. § 6 TDG - Anwaltsverein Karlsruhe e. V.
www.anwaltsverein-karlsruhe.de - Deutscher Anwaltverein
www.anwaltverein.de - Internationale Anwaltsvereinigung AEA
www.aeuropea.com - Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
www.ag-arbeitsrecht.de - Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
www.anwalt-im-sozialrecht.de - Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
www.verkehrsrecht.de